Lidchirurgie

Die kosmetisch-plastische Chirurgie der oberen Gesichtshälfte (Bildbeispiele aus der eigenen operativen Tätigkeit dürfen wir hier im Internet aus gesetzlichen Gründen nicht zeigen, können aber in der Praxis individuell vorgelegt werden) ist schon immer in der Augenchirurgie beheimatet. Daher werden auch bei uns viele mikrochirurgische Verfahren durchgeführt. Unter anderem:

  • Straffung der Lidhaut an Ober- und/oder Unterlidern
  • Entfernung von Warzen und Xanthelasmen (gelbliche Fetteinlagerungen unter der Haut)
  • Ptosis-Operationen („echtes” Hängelid)
  • Korrektur von Lidfehlstellungen (Auswärtskippung, Einwärtskippung, narbenbedingte Fehlstellung u.a.)
  • kosmetische Schieloperationen (kosmetisch = wenn dadurch keine Verbesserung der Sehfunktionen eintritt)

Es ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob es sich dabei um eine selbst zu bezahlende, weil medizinisch nicht zwingend notwendige Operation handelt. In der überwiegenden Mehrzahl werden solche Operationen nicht von Krankenversicherungen erstattet.

Davon unabhängig wird darauf hingewiesen, dass ambulante Operationen nur bei bestimmten Indikationen im Rahmen der vertragsärztlichen (= kassenärztlichen) Versorgung angeboten werden können und daher als sogenannter IGeL (individuelle Gesundheitsleistung) in Rechnung gestellt werden müssen.

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