Glaukom (Grüner Star)

Das Sehen ist bedroht

Erste Schäden meist unbemerkt

Der Grüne Star (Glaukom) führt unerkannt und unbehandelt zur schleichenden Sehverschlechterung – d.h durchaus bis zur Erblindung. Es kommt zu einem langsam fortschreitenden, zunächst unmerklichen Verfall des Gesichtsfelds durch einen Sehnervenschwund, zumeist (aber nicht in allen Fällen) verursacht durch eine nicht spürbare Erhöhung des Augeninnendrucks.

Hohe Dunkelziffer

Risiko steigt mit Lebensalter

Von den mehr als 51 Millionen Einwohnern Deutschlands, die älter als 30 Jahre sind, leiden etwa 800.000 an einem Grünen Star und ungefähr 3 Millionen an einer Vorstufe dieser gefürchteten Erkrankung. Die Erkrankungshäufigkeit steigt mit zunehmendem Alter immer stärker an. Vor dem 40. Lebensjahr sind 0,9 Prozent der Menschen an Grünem Star erkrankt, jenseits des 80. Lebensjahrs 5,3 Prozent.

Bei den erforderlichen Früherkennungsmaßnahmen handelt es sich um eine gezielte Untersuchung des Sehnerven und eine Messung des Augeninnendrucks.

Einfache Vorsorge

Empfohlen wird die Früherkennungsuntersuchung
ab 30. Lebensjahr alle 3 Jahre,
ab 40. Lebensjahr alle 2 Jahre und
ab 50. Lebensjahr jährlich.

Für Privatversicherte ist diese Früherkennung bei allen Routineuntersuchungen eingeschlossen!

Hinweise für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung

Früherkennung ist keine Kassenleistung

Früherkennung schützt

Weitere Maßnahmen sind Kassenleistung

Trotz dieses altersabhängig steigenden Erkrankungsrisikos übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen generell nicht die Kosten, die für routinemäßige Maßnahmen zur Früherkennung des Grünen Stars geboten sind, auch nicht nach dem 40. Lebensjahr.

Um diesen Mangel der Gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, die Früherkennung des Grünen Stars auf eigene Rechnung vorzunehmen.
Sollte die Untersuchung einen deutlichen Glaukomverdacht ergeben, übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung, d.h. Ihre Krankenkasse die Kosten für die erforderlichen weiteren Maßnahmen. Wegen der großen Bedeutung, die diese Vorsorgeuntersuchung für Ihr Sehvermögen haben kann, bitten wir Sie, wenn Sie unsere Praxis aufsuchen, uns Ihre Entscheidung auf einem vorbereiteten Formblatt schriftlich mitzuteilen. Sie übernehmen damit auch selbst die Verantwortung für eine nicht rechtzeitig erkannte Erkrankung, falls Sie die Früherkennungsuntersuchung nicht durchführen lassen.

Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne.

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